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Das Fundament einer GmbH

Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament jeder GmbH. Er schafft Rechtssicherheit, regelt die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und sollte bereits bei der Gründung Vorsorge für künftige Konfliktfälle treffen.
Für die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Wird die GmbH nur von einer einzigen Person gegründet, nennt man den Gesellschaftsvertrag „Erklärung zur Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.
Der Gesellschaftsvertrag ist somit Grundlage der GmbH, schafft Rechtssicherheit und regelt fundamentale Aspekte zwischen den Gesellschaftern. Im Gesetz sind gewisse Pflichtangaben definiert, welche im Gesellschaftsvertrag jedenfalls enthalten sein müssen. So müssen etwa die Firma (also der Name der GmbH), der Sitz, der Unternehmensgegenstand, das Stammkapital und die Stammeinlagen der Gesellschafter festgelegt werden. Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag noch viele weitere Dinge geregelt werden, wie zB welche Mehrheiten für Beschlüsse erforderlich sind oder wie der Gewinn bzw. der Verlust zu verteilen ist.
Für den Fall, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden will oder neue Gesellschafter in die GmbH „einsteigen“ wollen, ist es besonders wichtig, im Gesellschaftsvertrag entsprechende Regelungen, wie zB Aufgriffsrechte, vorzusehen. Auch für den Fall des Ablebens eines Gesellschafters sollte im Gesellschaftsvertrag vorgesorgt sein, um zukünftige Konfliktsituationen zu vermeiden.
Ein gut durchdachter und ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag ist somit die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Gesellschafter. Bei der Errichtung Ihres Gesellschaftsvertrages und Fragen rund um die Gesellschaftsgründung unterstützen wir Sie gerne!
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