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Welche Informationen sind aus dem Grundbuch ersichtlich?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und besteht aus drei Blättern. Wer es zu lesen weiß, erfährt, wem ein Grundstück gehört, wie groß es ist und welche Lasten darauf liegen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, welches von den Bezirksgerichten geführt wird. Jede Grundbuchseinlage besteht aus drei Blättern:
Im A-Blatt (Gutsbestandsblatt) sind Grundstücksnummern, Flächenausmaß und Benützungsart (zB Baufläche, Garten) sowie dingliche Rechte angeführt. Zu beachten ist, dass die im Grundbuchsauszug angeführte Nutzung nicht der Widmung laut Flächenwidmungsplan entspricht. Die Widmung kann bei der Gemeinde erfragt werden. Wenn das Grundstück nicht im Grenzkataster erfasst ist, ist ebenso zu berücksichtigen, dass die Fläche laut Grundbuchsauszug vom tatsächlichen Ausmaß abweichen kann.
Das B-Blatt (Eigentumsblatt) enthält Informationen über den/die Eigentümer/in der Liegenschaft. Hier finden sich die Größe des Miteigentumsanteils sowie Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Adresse der Eigentümer. Weiters ist die Urkunde angeführt, die Grundlage für den Eigentumserwerb war.
Aus dem C-Blatt (Lastenblatt) ersehen Sie Belastungen, wie zB Pfandrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote, Vorkaufsrechte oder Dienstbarkeiten.
Oft sind im Grundbuch noch Lasten eingetragen, die schon hinfällig geworden sind — zB ein Pfandrecht, obwohl der Kredit schon zurückbezahlt wurde, oder ein Wohnrecht für Berechtigte, die jedoch schon verstorben sind. Derartige Lasten werden nicht automatisch aus dem Grundbuch gelöscht, hierfür ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Hat bei dem/der Liegenschaftseigentümer/in eine Namensänderung, zB infolge Eheschließung, oder eine Adressänderung stattgefunden, erfolgt eine Anpassung im Grundbuch ebenso nur über Antrag. Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Grundbuch gehören zu den Kernkompetenzen des Notariats.
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